Antipanik – Beschläge und Schlösser
Gewährleistet die uneingeschränkte Begehung eines Fluchtweges von der Fluchtseite auch wenn die Tür versicherungstechnisch verriegelt ist. Selbst Verriegelnde Antipanikschlösser (SVP) gewährleisten das bei einmaliger Nutzung die Tür beim Schließen wieder verriegelt wird.